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AStA der TU Clausthal

 

Kann-Semester in Niedersachsen

Simon Lührs ▪ 22.10.2020

Wir haben gute Neuigkeiten: Das Kann-Semester ist nun auch in Niedersachsen auf dem Weg. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann und in welcher Form, aber es kommt.

Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am 21.09. einen Antrag angenommen, der unter anderem die Möglichkeit zur Nichtanrechnung des SoSe 2020 vorsieht. Vor Kurzem haben wir erfahren, dass auch der Landtag einen entsprechenden Entschluss gefasst hat.

Auf der Plenarsitzung am 06.10. hielt Björn Thümler, niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur (MWK), eine Rede, in der er konkretisierte, wie er diesen Beschluss umsetzen möchte. Danach soll jeder, der in einer der „Corona-Semester“ studiert hat, eine um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit genießen. Diese Regelung käme also auch den Ersties diesen Semesters (WiSe 20/21) zu Gute.

Im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist zudem beabsichtigt, Universitäten die Möglichkeit einzuräumen, z.B. bei Pandemien oder Katastrophenlagen insbesondere die Langzeitstudiengebühren ohne Antragserfordernis zu erlassen.

Diese Schritte begrüßen wir und hoffen auf eine rasche Umsetzung.

Wichtig: Die Härtefallregelung auf universitärer Ebene gilt davon unabhängig! Es heißt wörtlich: ,,Diese Antragsmöglichkeit wird in jedem Falle – zusätzlich zu einer pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit – bestehen bleiben.“

Es ist also oft weiterhin sinnvoll, die von der LAK bereitgestellten Härtefallanträge zu verwenden! Weiter heißt es ,,Pandemiebedingte Verzögerungen im Studium gelten bereits als schwerwiegender Grund für eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer beim BAföG“. Daran sollte sich auch die Härtefallregelung orientieren.

Das Präsidium der TUC hat unseren Vertretern gegenüber häufig betont, es befürworte die pauschale Nichtanrechnung zumindest des SoSe 2020. In dieser Hinsicht konnte unsere TU nicht einfach einen eigenen Weg gehen.
Die Universität genießt aber nach niedersächsischem Hochschulgesetz großen Spielraum bzgl. der Frage, wann sie einen Härtefallantrag annehmen möchte, und wann nicht.

Wir erwarten deshalb, dass sich diese Haltung auch in den Richtlinien zur Behandlung von Härtefallanträgen der Universität niederschlägt. Diese sind noch nicht ausreichend an einen Fall wie die aktuelle Pandemie angepasst.

 

Quellen:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/rede-des-ministers-plenarsitzung-vom-06-10-2020-studieren-in-zeiten-von-corona-193336.html

Stand: 16:26 - 22.10.2020

    Bildungsberatung der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG

    Andrej Elsässer ▪ 17.08.2020

    Bildungsberatung der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG im AStA der TU Clausthal

    Nach Einschnitten und Brüchen im Lebenslauf (Studienabbruch, Elternzeit, längere Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc.) kann es schwierig sein, auf den beruflichen Weg (zurück) zu finden. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung und helfen bei der Orientierung für den zukünftigen Berufsweg.                                                                                                                                                                                                                               

    Termine können ab August für jeden ersten Freitag im Monat telefonisch unter 0551/384210-50 oder per E-Mail unter m.lauble@bildungsgenossenschaft.de vereinbart werden. Die Bildungsberatung findet im AStA der TU Clausthal (Silberstraße 1, 38678 Clausthal) statt und steht sowohl Studierenden als auch allen anderen Bürger*innen zur Verfügung.

      Überbrückungshilfe des BMBF

      Andrej Elsässer ▪ 26.06.2020

      Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat insgesamt 100 Mio. € an Zuschüssen den Studentenwerken zu gewiesen.

      Studierende die sich auf Grund der Corona-Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden, werden mit bis zu 500€ unterstützt.

      Die Überbrückungshilfe kann ab den 16.06 um 12:00 Uhr Online beantragt werden, die Zuschüsse für die Studierenden werden von den jeweiligen Studentenwerken bewilligt.

       

      Weitere Infos findet ihr auf:

      www.stw-on.de/nothilfe/

        Formular: Härtefallantrag zur Nichtanrechnung des SoSe 2020 auf das Studienguthaben

        Andrej Elsässer ▪ 17.06.2020

        English version below

        Liebe Kommilitonen,

        die Landesastenkonferenz Niedersachsen hat einen Härtefallantrag zur Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf das Studienguthaben bereitgestellt.

        Der Antrag kann genutzt werden um sich angefallene Langzeitstudiengebühren, für das aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeschränkte Sommersemester 2020, erstatten zu lassen.

        Dies gilt nicht für den regulären Semesterbeitrag.

        Die Antragssteller/innen unterzeichnen, dass einer oder mehrere der gelisteten Gründe, zu einer Einschränkung in ihrem regulären Studienverlauf geführt habe.

        Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben dem Studentensekretariat vorgelegt werden. Bei Rückfragen schildert ihr, wie die genannten Gründe sich auf euer Studium auswirken.

         

        Was bewirkt dieser Antrag:

        Sollte der Antrag bewilligt werden, wird das aktuelle Semester nicht dem Studienguthaben angerechnet.

        Langzeitstudiengebühren (gem. § 13 des NHG) werden erstattet, bei nicht aufgebrauchten Studienguthaben werden anfallende Langzeitstudiengebühren erst ein Semester später erhoben.

         

        Welche Auswirkungen hat der Antrag auf meine bisherigen Studienleistungen:

        Studienleistungen werden weiterhin anerkannt, da der Antrag sich ausschließlich auf das Studienguthaben bezieht.

         

        Gibt es Nachteile, die mit dem Antrag einhergehen:

        Nein, die Antragssteller/innen werden durch einen bewilligten oder vorgelegten Härtefallantrag nicht in ihrem Studium beeinträchtigt.

         

        Für wen ist dieser Antrag sinnvoll:

        Sollten einer oder mehrere der genannten Punkte im Antrag auf einen selbst zutreffen.

         

        Quelle:

        http://www.lak-niedersachsen.de/2020/05/faq-haertefallantrag/ (Zu letzt aufgerufen am 17.06.2020 um 17:03 Uhr MESZ)


         

        Fellow students,

        the Landesastenkonferenz Niedersachsen provided us with an application form, you can use to reclaim your longtermstudy-fees (§13 NHG) for the summer semester of 2020.

        This doesn't apply for your regular tuition fees.

        The completed and signed application has to be submitted to the Studentensekretariat. You have to provide a clear description of, how the points mentioned on the form have hindered you in your studies.

         

        What does the application enact:

        If approved, the semester wont be added to your tuition balance. This means you wont be charged with long-term study fees.

        If you had to pay long-term study fees, these will be refunded. The same reasoning applies for, if you don't yet pay long-term study fees, you'll claim an additional semester without.

         

        What happens to my academics:

        Since the application only applies to your tuition balance, you'll still be able to take your exams.

         

        Are there any disadvantages to consider:

        You wont have any drawbacks pursuing your degree,

        the application only specifies your tuition balance.

         

         Does this application serve a purpose for me:

        If one or more reasons, that are listed on the form, apply to you, you're free to use it.

         

        Source:

         

        http://www.lak-niedersachsen.de/2020/05/faq-haertefallantrag/  (Last visited on 17.06.2020, 17:03 MEST)


         

         

        Dateien:

        Einladung: 1. ordentliche Sitzung des Allgemeinen Studierendenausschuss im HHJ2020/2021

        Andrej Elsässer ▪ 15.06.2020

        Liebe Kommilitonen,

        Die 1. ordentliche Sitzung des Allgemeinen Studierendenausschuss findet am Montag, den 22.06.2020 um 15:00 Uhr
        als Webkonferenz statt.

        Den Zugang zur Webkonferenz und die Vorgeschlagene Tagesordnung entnehmen Sie der PDF im Anhang.

         

        Viele Grüße

        Euer AStA

        Dateien:

         

        Kontakt

        E-Mail: asta@tu-clausthal.de

        Telefon: 05323 72-2256

        TU-Discord: https://discord.gg/24akE8My

        Adresse:

        Silberstraße 1
        38678 Clausthal-Zellerfeld

        Servicezeiten (zum binden und drucken)

        Ab 30.11.:

        Montags 9-11 Uhr

        Dienstags 17-19 Uhr

        Bindeaufträge werden bis 10:30 am Montag bzw. 18:30 Uhr am Dienstag angenommen.

        Keine Voranmeldung nötig! Keine Terminabsprache notwendig!

        Sprechzeiten

        Vorstand für Finanzen S. Wolf:

        Während der Servicezeit am Mo. 9-11 Uhr

        Vorstand für Hochschulpolitik
        C. Eggers:

        Di. 19-20 Uhr

        Vorstand für Internes und Öffentlichkeitsarbeit
        M. Kick:

        Mo. 11-12 Uhr

        Sitzungstermine

        AStA

        Die 10. ordentliche Sitzung des Allgemeinen Studentenausschusses findet am Montag, den 27.03.23, um 20:30 Uhr in den AStA Räumlichkeiten statt. Interessierte sind herzlich willkommen! (Einladung)

        StuPa

        Die 4. außerordentliche Sitzung des Studentenparlaments findet am Donnerstag, den 28.03.2023 um 19:15Uhrr im Lernraum des AStA im STuZ statt. (Einladung)

        Die Konstituierung des Studierendenparlaments findet am Dienstag, den 28.03.2023 um 20:00 Uhr im Lernraum im StuZ, Silberstraße 1, 38678 Clausthal-Zellerfeld, statt.

        Obleuteversammlung

         Die 2. Obleuteversammlung findet am 07.11 im Mathehörsaal A um 17 Uhr statt. (Einladung)

        Ältestenrat

        Die 3. ordentliche Sitzung des Ältestenrats findet am 06.03.2023 um 18 Uhr in den Räumlichkeiten des AStAs statt. (Einladung)

        Ausländerrat

        Die konstuierende Sitzung des Ausländerrats findet am Mittwoch, den 11. Mai um 19:30 m.c.t. (19:30) online statt.

        The constituting meeting of the Foreign Council will take place online on Wednesday, the 11th of May at 19:30.

        Link

        Einladung / Invitation

        Fachschaftszentralrat

        Die 6. ordentliche Sitzung des FZR tagt am 09.02.2023 um 18:30 Uhr in den Räumlichkeiten der FS GER (Raum 217b) im Institut für Bergbau (Erzstraße 20). (Einladung)

        Studentischer Wahlausschuss

        Die 2. ordentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Donnerstag, den 10.02.2023 um 19Uhr in den Räumlichkeiten des AStAs statt. (Einladung)

        Fachschaftsrat WiWi

        Die 3. ordentliche Sitzung der FS WiWi findet am Dienstag, den 05.07.22  um 18 Uhr c.t. online über BBB statt. (Einladung)

        Die 1. ordentliche Vollversammlugn der FS WiWi findet am Sontag, dem 10.07.22 18 Uhr c.t. in den Räumlichkeiten des AStA (Lernraum) in der Silberstraße 1 statt. (Einladung)

        Fachschaftsrat GER

        Die 8. ordentliche Sitzung der Fachschaft GER findet am Mittwoch, den 08.02.2023  um 20 c.t. (20:15 Uhr) im Fachschaftsraum (217b) Institut für Bergbau, Erzstraße 20 sowie via BBB statt. (Einladung)

        Fachschaftsrat PMC

        Die konstituierende Sitzung der Fachschaft PMC findet am Donnerstag, den 23.03.2023 um 13 Uhr im Fachschaftsraum der PMC, in der Leibnizstraße 6 statt. (Einladung)

        Die 1. Vollversammlung der Fachschaft PMC und die 2. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Fachschaft PMC findet ebenfalls am 08.12.22 um 18 Uhr s.t. statt. (Einladung)  (Einladung2)

         Fachschaftsrat MVC

        Die konstituierende Sitzung der Fachschaft MVC findet am Freitag, den 31.03.2023 um 12:00Uhr im Fachschaftsraum MVC statt. (Einladung)

        Fachschaftsrat MI

         Die Fachschaft MI wurde zum HJ22/23 nicht besetzt, da sich keine Bewerber fanden.

         

         

         

         

        Bildungsberatung der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG

        Nach Terminvereinbarung, jeden ersten Freitag im Monat.

        Tel.: 0551/384210-50
        E-Mail: m.lauble
        @bildungsgenossenschaft.de


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