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AStA der TU Clausthal

 

Verschiebung der Wahlen

Joshua Ehrmann ▪ 02.11.2020

Die sonst gemeinsam mit den Senats- und Fakultätswahlen stattfindenden Wahlen des Studierendenparlamentes, der Fachschaftsräte und des Ausländerrates werden auf unbekannte Zeit verschoben. Es ist aktuell nicht absehbar, dass Sie gleichzeitig mit den Senatswahlen stattfinden können. Die Senatswahlen werden online stattfinden. Wenn ihr euch dafür aufstellen möchtet wendet euch also trotzdem an eure Fachschaften, Listen oder macht eine eigenständige Bewerbung, sobald ihr die Informationen des Wahlamtes erhaltet.

Hier die Stellungnahme des SWA:

Sehr geehrte Parlamentarier, sehr geehrter Ältestenrat,

der Studentische Wahlausschuss (SWA) hat sich einstimmig gegen die Veröffentlichung einer Wahlausschreibung entschieden und hat damit die Wahlen aller drei Wahlbereiche (StuPa, AuRa und die Fachschaftsräte)  um unbestimmte Zeit verschoben. Dies begründet der SWA mit den Beschlüssen des Parlaments[1] die Wahlordnung nicht zu ändern, sowie mit der Gesetzeslage, welche die Umsetzung einer Präsenzwahl vorerst ausschließt.

Der SWA kann in der derzeitigen Situation keine Wahlen garantieren, da es aus organisatorischen Gründen und den bestehenden Fristen einer Vorlaufzeit bedarf, welche wärend dieser Pandemie die Planung sowie Durchführung einer Wahl unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erschwert.

Mit freundlichen Grüßen
Vincent Blankenburg

    Kann-Semester in Niedersachsen

    Simon Lührs ▪ 22.10.2020

    Wir haben gute Neuigkeiten: Das Kann-Semester ist nun auch in Niedersachsen auf dem Weg. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann und in welcher Form, aber es kommt.

    Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am 21.09. einen Antrag angenommen, der unter anderem die Möglichkeit zur Nichtanrechnung des SoSe 2020 vorsieht. Vor Kurzem haben wir erfahren, dass auch der Landtag einen entsprechenden Entschluss gefasst hat.

    Auf der Plenarsitzung am 06.10. hielt Björn Thümler, niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur (MWK), eine Rede, in der er konkretisierte, wie er diesen Beschluss umsetzen möchte. Danach soll jeder, der in einer der „Corona-Semester“ studiert hat, eine um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit genießen. Diese Regelung käme also auch den Ersties diesen Semesters (WiSe 20/21) zu Gute.

    Im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist zudem beabsichtigt, Universitäten die Möglichkeit einzuräumen, z.B. bei Pandemien oder Katastrophenlagen insbesondere die Langzeitstudiengebühren ohne Antragserfordernis zu erlassen.

    Diese Schritte begrüßen wir und hoffen auf eine rasche Umsetzung.

    Wichtig: Die Härtefallregelung auf universitärer Ebene gilt davon unabhängig! Es heißt wörtlich: ,,Diese Antragsmöglichkeit wird in jedem Falle – zusätzlich zu einer pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit – bestehen bleiben.“

    Es ist also oft weiterhin sinnvoll, die von der LAK bereitgestellten Härtefallanträge zu verwenden! Weiter heißt es ,,Pandemiebedingte Verzögerungen im Studium gelten bereits als schwerwiegender Grund für eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer beim BAföG“. Daran sollte sich auch die Härtefallregelung orientieren.

    Das Präsidium der TUC hat unseren Vertretern gegenüber häufig betont, es befürworte die pauschale Nichtanrechnung zumindest des SoSe 2020. In dieser Hinsicht konnte unsere TU nicht einfach einen eigenen Weg gehen.
    Die Universität genießt aber nach niedersächsischem Hochschulgesetz großen Spielraum bzgl. der Frage, wann sie einen Härtefallantrag annehmen möchte, und wann nicht.

    Wir erwarten deshalb, dass sich diese Haltung auch in den Richtlinien zur Behandlung von Härtefallanträgen der Universität niederschlägt. Diese sind noch nicht ausreichend an einen Fall wie die aktuelle Pandemie angepasst.

     

    Quellen:

    https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/rede-des-ministers-plenarsitzung-vom-06-10-2020-studieren-in-zeiten-von-corona-193336.html

    Stand: 16:26 - 22.10.2020

      Bildungsberatung der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG

      Andrej Elsässer ▪ 17.08.2020

      Bildungsberatung der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG im AStA der TU Clausthal

      Nach Einschnitten und Brüchen im Lebenslauf (Studienabbruch, Elternzeit, längere Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc.) kann es schwierig sein, auf den beruflichen Weg (zurück) zu finden. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung und helfen bei der Orientierung für den zukünftigen Berufsweg.                                                                                                                                                                                                                               

      Termine können ab August für jeden ersten Freitag im Monat telefonisch unter 0551/384210-50 oder per E-Mail unter m.lauble@bildungsgenossenschaft.de vereinbart werden. Die Bildungsberatung findet im AStA der TU Clausthal (Silberstraße 1, 38678 Clausthal) statt und steht sowohl Studierenden als auch allen anderen Bürger*innen zur Verfügung.

        Überbrückungshilfe des BMBF

        Andrej Elsässer ▪ 26.06.2020

        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat insgesamt 100 Mio. € an Zuschüssen den Studentenwerken zu gewiesen.

        Studierende die sich auf Grund der Corona-Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden, werden mit bis zu 500€ unterstützt.

        Die Überbrückungshilfe kann ab den 16.06 um 12:00 Uhr Online beantragt werden, die Zuschüsse für die Studierenden werden von den jeweiligen Studentenwerken bewilligt.

         

        Weitere Infos findet ihr auf:

        www.stw-on.de/nothilfe/

          Formular: Härtefallantrag zur Nichtanrechnung des SoSe 2020 auf das Studienguthaben

          Andrej Elsässer ▪ 17.06.2020

          English version below

          Liebe Kommilitonen,

          die Landesastenkonferenz Niedersachsen hat einen Härtefallantrag zur Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf das Studienguthaben bereitgestellt.

          Der Antrag kann genutzt werden um sich angefallene Langzeitstudiengebühren, für das aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeschränkte Sommersemester 2020, erstatten zu lassen.

          Dies gilt nicht für den regulären Semesterbeitrag.

          Die Antragssteller/innen unterzeichnen, dass einer oder mehrere der gelisteten Gründe, zu einer Einschränkung in ihrem regulären Studienverlauf geführt habe.

          Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben dem Studentensekretariat vorgelegt werden. Bei Rückfragen schildert ihr, wie die genannten Gründe sich auf euer Studium auswirken.

           

          Was bewirkt dieser Antrag:

          Sollte der Antrag bewilligt werden, wird das aktuelle Semester nicht dem Studienguthaben angerechnet.

          Langzeitstudiengebühren (gem. § 13 des NHG) werden erstattet, bei nicht aufgebrauchten Studienguthaben werden anfallende Langzeitstudiengebühren erst ein Semester später erhoben.

           

          Welche Auswirkungen hat der Antrag auf meine bisherigen Studienleistungen:

          Studienleistungen werden weiterhin anerkannt, da der Antrag sich ausschließlich auf das Studienguthaben bezieht.

           

          Gibt es Nachteile, die mit dem Antrag einhergehen:

          Nein, die Antragssteller/innen werden durch einen bewilligten oder vorgelegten Härtefallantrag nicht in ihrem Studium beeinträchtigt.

           

          Für wen ist dieser Antrag sinnvoll:

          Sollten einer oder mehrere der genannten Punkte im Antrag auf einen selbst zutreffen.

           

          Quelle:

          http://www.lak-niedersachsen.de/2020/05/faq-haertefallantrag/ (Zu letzt aufgerufen am 17.06.2020 um 17:03 Uhr MESZ)


           

          Fellow students,

          the Landesastenkonferenz Niedersachsen provided us with an application form, you can use to reclaim your longtermstudy-fees (§13 NHG) for the summer semester of 2020.

          This doesn't apply for your regular tuition fees.

          The completed and signed application has to be submitted to the Studentensekretariat. You have to provide a clear description of, how the points mentioned on the form have hindered you in your studies.

           

          What does the application enact:

          If approved, the semester wont be added to your tuition balance. This means you wont be charged with long-term study fees.

          If you had to pay long-term study fees, these will be refunded. The same reasoning applies for, if you don't yet pay long-term study fees, you'll claim an additional semester without.

           

          What happens to my academics:

          Since the application only applies to your tuition balance, you'll still be able to take your exams.

           

          Are there any disadvantages to consider:

          You wont have any drawbacks pursuing your degree,

          the application only specifies your tuition balance.

           

           Does this application serve a purpose for me:

          If one or more reasons, that are listed on the form, apply to you, you're free to use it.

           

          Source:

           

          http://www.lak-niedersachsen.de/2020/05/faq-haertefallantrag/  (Last visited on 17.06.2020, 17:03 MEST)


           

           

          Dateien:

           

          Kontakt

          E-Mail: asta@tu-clausthal.de

          Telefon: 05323 72-2256

          TU-Discord: https://discord.gg/24akE8My

          Adresse:

          Silberstraße 1
          38678 Clausthal-Zellerfeld

          Servicezeiten (zum binden und drucken)

          Ab 01.05.:

          Montags 17-19 Uhr

          Freitags 9-11 Uhr

          Bindeaufträge werden bis 18:30 Uhr am Montag bzw. bis 10:30 Uhr am Freitag angenommen.

          Keine Voranmeldung nötig! Keine Terminabsprache notwendig!

          Sprechzeiten

          Vorstand für Finanzen S. Wolf:

          Während der Servicezeit am Mo. 17-19 Uhr

          Vorstand für Hochschulpolitik
          C. Eggers:

          Fr. 11-12 Uhr

          Vorstand für Internes und Öffentlichkeitsarbeit
          M. Kick:

          Fr. 11-12 Uhr

          Sitzungstermine

          AStA

          Die 01. außerordentliche Sitzung des Allgemeinen Studentenausschusses findet am Sonntag, den 28.05.23, um 10:00 Uhr in den AStA Räumlichkeiten statt. Interessierte sind herzlich willkommen! (Einladung)

          StuPa

          Die 2. ordentliche Sitzung des Studentenparlaments findet am Mittwoch, den 24.05.2023 um 20 Uhr im Lernraum des AStA im STuZ statt. (Einladung)

          Die Konstituierung des Studierendenparlaments findet am Dienstag, den 28.03.2023 um 20:00 Uhr im Lernraum im StuZ, Silberstraße 1, 38678 Clausthal-Zellerfeld, statt.

          Obleuteversammlung

           Die 2. Obleuteversammlung findet am 07.11 im Mathehörsaal A um 17 Uhr statt. (Einladung)

          Ältestenrat

          Die Konstituierung des Ältestenrats findet am 16.05.2023 um 18 Uhr in den Räumlichkeiten des AStAs statt. (Einladung)

          Ausländerrat

          Die konstuierende Sitzung des Ausländerrats findet am Mittwoch, den 11. Mai um 19:30 m.c.t. (19:30) online statt.

          The constituting meeting of the Foreign Council will take place online on Wednesday, the 11th of May at 19:30.

          Link

          Einladung / Invitation

          Fachschaftszentralrat

          Die 1. außerordentliche Sitzung des FZR tagt am 30.05.2023 um 21 Uhr in den Räumlichkeiten der FS GER (Raum 217b) im Institut für Bergbau (Erzstraße 20) . (Einladung)

          Studentischer Wahlausschuss

          Die 2. ordentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Donnerstag, den 10.02.2023 um 19Uhr in den Räumlichkeiten des AStAs statt. (Einladung)

          Fachschaftsrat WiWi

          Die Konstituierung der FS WiWi findet am Dienstag, den 02.05.2023 um 19:45Uhr online via BBB statt. (Einladung)

          Die 1. ordentliche Vollversammlugn der FS WiWi findet am Sontag, dem 10.07.22 18 Uhr c.t. in den Räumlichkeiten des AStA (Lernraum) in der Silberstraße 1 statt. (Einladung)

          Fachschaftsrat GER

          Die 1. ordentliche Sitzung der Fachschaft GER findet am Mittwoch, den 03.05.2023 um 19:15 Uhr im Fachschaftsraum (217b) Institut für Bergbau, Erzstraße 20 sowie via BBB statt. (Einladung)

          Die 1. Vollversammlung der Fachschaft GER findet am Donnerstag, den 08.06.2023 um 19:15Uhr im kleinen bergmännischen Hörsaal (Erzstr. 20) statt. (Einladung)

          Fachschaftsrat PMC

          Die 4. ordentliche Sitzung der Fachschaft PMC findet am Mittwoch, den 07.06.2023 um 19 Uhr im Fachschaftsraum der PMC, in der Leibnizstraße 8, statt. (Einladung)

          Die 1. Vollversammlung der Fachschaft PMC und die 2. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Fachschaft PMC findet ebenfalls am 08.12.22 um 18 Uhr s.t. statt. (Einladung)  (Einladung2)

           Fachschaftsrat MVC

          Die 3. ordentliche Sitzung der Fachschaft MVC findet am Mittwoch, den 07.06.2023 um 19:00c.t. Uhr im Fachschaftsraum MVC statt. (Einladung)

          Die 1. Vollversammlung der Fachschaft MVC findet am Mittwoch, den 26.04.2023 um 18:30 Uhr im Peter-Diez-Hörsaal (IMW) statt. (Einladung)

          Fachschaftsrat MI

           Die Fachschaft MI wurde zum HJ22/23 nicht besetzt, da sich keine Bewerber fanden.

           

           

           

           

          Bildungsberatung der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG

          Nach Terminvereinbarung, jeden ersten Freitag im Monat.

          Tel.: 0551/384210-50
          E-Mail: m.lauble
          @bildungsgenossenschaft.de


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