Hochschulwahlen
Jedes Jahr im Januar finden die Wahlen zum Studentenenparlament, den Fachschaftsräten und dem Ausländerrat statt. Die Wahlen werden auf der Grundlage der Wahlordnung der Studentenschaft der TU Clausthal durchgeführt.
Der Wahlausschuss überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen und ist für sie in Zusammenarbeit mit der Wahlleitung verantwortlich. Dem Wahlausschuss gehören je ein Mitglied des Ältestenrates, drei Mitglieder des Studentenparlaments und ein Mitglied des Fachschaftszentralrats an.
Eure gewählten Vertreter nehmen bis auf wenige Ausnahmen ihre Arbeit am 1. April eines jeden Jahres auf. Genauere Informationen gibt es sobald weitere Termine für die nächsten Wahlen bekannt sind.
Falls ihr Fragen habt könnt ihr den Studentischen Wahlausschuss unter folgender E-Mail kontaktieren: wahlausschuss@tu-clausthal.de
Infos zur aktuellen Wahl
Im Wintersemester 2023/2024 sind die Vertreterinnen und Vertreter der Studierendengruppe in folgenden Gremien zu wählen:
- Studentenparlament
- Fachschaftsräte
- Ausländerrat
Die Wahl wird vollständig elektronisch (Online-Wahl) durchgeführt werden. Die Wahlen finden zeitgleich mit den Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten statt.
Alle Wahlberechtigten für den Ausländerrat werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge bis zur Nachfrist am 28. November 2023, 19:00 Uhr (Ausschlussfrist) beim AStA einzureichen.
Alle Wahlberechtigten können von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen können bis zum 11. Dezember 2023 schriftlich oder elektronisch im Wahlamt beantragt werden. Mit dem Versand oder durch Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind die Wahlberechtigten von der elektronischen Stimmabgabe ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Hochschulwahl in diesem Haushaltsjahr findet ihr hier:
Vorschlagsliste
Wahlausschreibung inkl Anlagen
Aktuelle Wahlordnung